Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HydroTherm Installations GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der HydroTherm Installations GmbH („HydroTherm“) und ihren Kunden im Zusammenhang mit sämtlichen angebotenen Dienstleistungen, Lieferungen und Werkleistungen im Bereich Sanitär-, Heizungs-, Gas-, Wasser- und Installationstechnik.
§1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote der HydroTherm Installations GmbH.
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn HydroTherm deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
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Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern im Sinne der geltenden österreichischen Rechtsvorschriften.
§2 Vertragsabschluss
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Angebote von HydroTherm sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
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Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, elektronische Bestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung durch HydroTherm zustande.
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Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§3 Leistungsumfang
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HydroTherm erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
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Sanitärinstallationen
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Heizungsanlagen
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Gasinstallationen
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Leckortung und Reparaturen
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Rohrreinigung und Wartung
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Notdienstleistungen
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Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Kostenvoranschlag oder Einzelvertrag.
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HydroTherm ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer ausführen zu lassen.
§4 Preise und Vergütung
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Sämtliche Preise verstehen sich in Euro, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Alle Preisangaben verstehen sich exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
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Zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert verrechnet.
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Materialkosten, Anfahrtskosten, Notdienstzuschläge und Sonderleistungen können separat berechnet werden.
§5 Zahlungsbedingungen
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Rechnungen sind innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
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Bei Zahlungsverzug ist HydroTherm berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß österreichischem Recht zu verrechnen.
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Der Auftraggeber trägt sämtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten bei Zahlungsverzug.
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Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Forderungen zulässig.
§6 Kostenvoranschläge
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Kostenvoranschläge erfolgen nach bestem fachlichen Ermessen, sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
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Ergeben sich während der Durchführung Mehrkosten von mehr als 15 %, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
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Technisch notwendige Zusatzarbeiten gelten als genehmigt, sofern sie zur ordnungsgemäßen Fertigstellung erforderlich sind.
§7 Termine und Fristen
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Angegebene Ausführungsfristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden.
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Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen, behördlicher Maßnahmen oder unvorhersehbarer technischer Hindernisse verlängern die Fristen angemessen.
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Schadensersatzansprüche wegen Terminverzuges sind ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
§8 Pflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber hat HydroTherm freien Zugang zu den Arbeitsbereichen zu gewähren.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen über bestehende Leitungen, technische Gegebenheiten und Risiken vollständig offenzulegen.
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Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten von HydroTherm.
§9 Eigentumsvorbehalt
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Gelieferte Materialien, Ersatzteile und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HydroTherm.
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Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig.
§10 Gewährleistung und Mängelrechte
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HydroTherm leistet Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
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Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
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HydroTherm hat das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzleistung binnen angemessener Frist.
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Eine Haftung für normale Abnutzung, unsachgemäße Nutzung oder Eingriffe Dritter ist ausgeschlossen.
§11 Haftung
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HydroTherm haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
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Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle wird keine Haftung übernommen.
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Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
§12 Notdienst und Bereitschaftseinsätze
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Notdienstleistungen außerhalb regulärer Geschäftszeiten unterliegen gesonderten Zuschlägen.
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Die Höhe der Zuschläge richtet sich nach aktueller Preisübersicht oder individueller Vereinbarung.
§13 Datenschutz
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HydroTherm verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der DSGVO sowie den österreichischen Datenschutzbestimmungen.
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Kundendaten werden nur zur Vertragsabwicklung, Rechnungslegung und Kundenbetreuung verwendet.
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Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
§14 Rücktritt und Kündigung
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HydroTherm ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht nachkommt.
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Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall vollständig zu vergüten.
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Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
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Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss internationaler Kollisionsnormen.
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Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Wien, sofern gesetzlich zulässig.
§16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§17 Schlussbestimmungen
HydroTherm behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Stand: April 2026
HydroTherm Installations GmbH – Wien, Österreich